Punkteabbau



ASP - Aufbauseminar für Punkteauffällige §2a Abs.2 StVG



Jeder der noch keine Aufforderung durch die Fahrerlaubnisbehörde erhalten hat, kann am Aufbauseminar für Punkteauffällige teilnehmen. Bei 8 bis 13 Punkten erfolgt eine behördliche Verwarnung mit dem Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme. Ab 14 Punkten ist man zur Teilnahme verpflichtet. Das Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde ist bei der Anmeldung vorzulegen.



Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen, je 135 Minuten, und einer Fahrprobe. Die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein. Ein Seminar kann nur alle 5 Jahre absolviert werden.




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