EU - Führerscheinklassen



Die EU-Führerscheinklassen


Die Staaten der Europäischen Union unterteilen ihre Führerscheine jetzt in einheitliche Klassen.


Alle Führerscheine werden zwei Jahre auf Probe erteilt. Ausnahme Klasse AM und Mofa!


Natürlich bilden wir in allen Fahrklassen aus!
Die etwas selteneren Klassen auf Rückfrage in unserem Büro.
Die Fahrausbildung besteht aus einer festgelegten Anzahl von Pflichtstunden und einer individuellen Anzahl von normalen Fahrstunden.

Klasse Fahrzeug Mindestalter Beschreibung Besonderheit
Mofa Mofa (max. 50 cm³, 25 km/h). 15 J. maximal 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor wird nicht "auf Probe" erteilt
AM Leichtkraftrad (max. 50 cm³, 4 kW) 16 J. Zwei- oder Dreirädrige Kleinkrafträder sowie Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 45 km/h (Vebrennungsmotoren mit nicht mehr als 50cm³, Elektromotoren mit nicht meht als 4 kW) wird nicht "auf Probe" erteilt
A1 Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW) 16 / 18 J. Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg, Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung bis max. 15 kW keine
A2 Leichtkraftrad (35 kW) 18 J. Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg schließt die Klassen A1 und AM ein
A Motorrad, unbeschränkte Leistung 18 J. 24 J. bzw. 20 J. bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 schließt die Klassen A1, A2 und AM ein
B Pkw mit max. 9 Sitzplätzen, "kleine" Lkw bis 3,5 t 18 J. Anhänger: max. 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von nicht mehr als 3500 kg schließt die Klassen M und L ein
B96 Klasse B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B 17 J. Anhänger: mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von nicht mehr als 4250 kg keine
C1 "mittlere" Lkw bis 7,5t 18 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich
C "große" Lkw 18 / 21 J. Gewerbliche Transporte vor dem 21. Geburtstag bis max. 7,5 t. Vorbesitz der Klasse B erforderlich
D1 "mittlere" Busse mit 9-16 Fahrgastplätzen 21 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich
D "große" Busse mit über 16 Fahrgastplätzen 21 J. keine Vorbesitz der Klasse B erforderlich
E Anhänger Mindestalter wie beim Zugfahrzeug Anhänger über 750 kg in Verbindung mit den Klassen B, C, C1, D, D1 (Sonderregelung bei Klasse B) Vorbesitz der Klasse des Zugfahrzeugs, Fahrprüfung mit Anhänger
L Zugmaschinen bis 32 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h 16 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; mit Anhängern bis max. 25 km/h (eine Anhänger-Erweiterung ist nicht nötig). Klasse L wird nicht "auf Probe" erteilt
T Zugmaschinen bis 60 km/h, Arbeitsmaschinen bis 40 km/h 16 / 18 J. Nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken; auch mit Anhängern (eine Anhänger-Erweiterung nicht nötig).Bis zum 18. Geburtstag nur bis 40 km/h keine




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