Berufskraftfahrer
Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt bereits seit 2006 die Aus und Weiterbildung sowie weiterführende Qualifikation der Berufskraftfahrer. Das Gesetz gilt seit 09.09.2008 für Busfahrer und seit 09.09.2009 für LKW Fahrer.
Beschleunigte Grundqualifikation
Nach §4 Abs. 2 BKrFQG ist die Fahrschule Wesling gesetzlich anerkannt, die beschleunigte Grundqualifikation durchzuführen. Die Ausbildung erfolgt in 140 Stunden, das entspricht 188 Unterrichtseinheiten, dabei enthalten sind 13 Fahrstunden. Es wird nur eine theoretische Prüfung absolviert. Dauer 90 Minuten. Die beschleunigte Grundqualifikation berechtigt nach bestandener Führerscheinprüfung zum Führen von:
- LKW und LKW mit Hänger der Klassen C1 und C1E (ab 18 Jahren)
- Busse der Klasse D1 und D1E sowie Linienbusse der Klassen D und DE bei Linien bis zu 50 km, LKW und Lastzüge der Klassen C und CE (ab 21 Jahren)
- LKW und Busse uneingeschränkt (ab 23 Jahren)
Zur IHK-Prüfung muss keine Fahrerlaubnis vorgelegt werden.